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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kammerjägerei Böckle – Peter Böckle, Essen · Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Schädlingsbekämpfungs- und Schädlingsmanagement-Dienstleistungen zwischen der Kammerjägerei Böckle, Peter Böckle, Rellinghauser Str. 334f, 45136 Essen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB) gleichermaßen, soweit nicht im Einzelnen eine unterschiedliche Regelung getroffen wird.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt durch Auftragserteilung des Kunden und deren Annahme durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme kann ausdrücklich (schriftlich, mündlich, per E-Mail) oder durch Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.

(2) Bei Notdiensteinsätzen (akuter Schädlingsbefall) kommt der Vertrag spätestens mit der Anfahrt des Technikers zustande. Die telefonische Beauftragung gilt als wirksame Auftragserteilung.

(3) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Biozid-Verordnung, PflSchG, IfSG, BNatSchG).

(2) Die Leistungen umfassen je nach Vereinbarung:

  • Inspektion und Befallsanalyse
  • Akutbekämpfung von Schädlingen
  • Monitoring und Nachkontrolle
  • Präventive Maßnahmen und Proofing (bauliche Abdichtung)
  • Dokumentation gemäß DIN EN 16636
  • Beratung zu Hygiene- und Präventionsmaßnahmen

(3) Der Auftragnehmer setzt ausschließlich zugelassene Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel ein. Art und Umfang der eingesetzten Mittel richten sich nach fachlicher Einschätzung und den Gegebenheiten vor Ort.

(4) Eine Garantie für den vollständigen und dauerhaften Erfolg der Bekämpfung kann aufgrund der Natur der Dienstleistung nicht übernommen werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch zur fachgerechten Durchführung nach dem Stand der Technik.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde gewährt dem Auftragnehmer freien und ungehinderten Zugang zu den befallenen Bereichen und den angrenzenden Räumlichkeiten.

(2) Der Kunde informiert den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über besondere Umstände, insbesondere:

  • Vorhandene Haustiere
  • Allergien oder gesundheitliche Einschränkungen von Bewohnern
  • Lebensmittelverarbeitende Bereiche
  • Vorhandensein von Kindern oder pflegebedürftigen Personen
  • Frühere Bekämpfungsmaßnahmen und eingesetzte Mittel

(3) Der Kunde folgt den Anweisungen des Auftragnehmers zur Vor- und Nachbereitung (z. B. Räumung von Möbeln, Lüftungsanweisungen, Einhaltung von Wartezeiten).

(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und kommt es deshalb zu einem Fehlschlag oder einer Verzögerung, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Für Notdiensteinsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00–18:00 Uhr) können Zuschläge gemäß der jeweils gültigen Preisliste erhoben werden. Auf etwaige Zuschläge wird vor Auftragserteilung hingewiesen.

(3) Die Zahlung ist nach Abschluss der Leistung bzw. bei Rechnungsstellung fällig. Akzeptierte Zahlungsarten: Barzahlung, Überweisung, EC-Kartenzahlung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern) bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern) zu berechnen.

§ 6 Terminvereinbarung und Stornierung

(1) Termine werden nach Absprache vereinbart. Der Auftragnehmer bemüht sich, vereinbarte Termine einzuhalten. Geringfügige zeitliche Abweichungen sind aufgrund der Natur von Außendiensteinsätzen möglich.

(2) Stornierungen durch den Kunden sind bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichtantreffen vor Ort kann eine Anfahrtspauschale berechnet werden.

(3) Notdiensteinsätze unterliegen keiner Stornierungsfrist; die Beauftragung ist mit Bestätigung verbindlich.

§ 7 Nachkontrolle und Gewährleistung

(1) Je nach Schädlingsart und Befallssituation kann eine Nachkontrolle erforderlich sein. Umfang und Zeitpunkt der Nachkontrolle werden im Rahmen des Auftrags vereinbart.

(2) Sofern im Angebot eine Nachkontroll-Garantie vereinbart ist, führt der Auftragnehmer innerhalb des vereinbarten Zeitraums eine kostenfreie Nachbehandlung durch, wenn sich der Befall trotz fachgerechter Erstbehandlung nicht ausreichend reduziert hat.

(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die Anweisungen des Auftragnehmers zur Nachbereitung und Prävention nicht befolgt hat oder Dritte zwischenzeitlich Maßnahmen am Objekt durchgeführt haben.

§ 8 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die unter die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften fallen.

(2) Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

(3) Bei Notdiensteinsätzen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden sofort durchgeführt werden, stimmt der Kunde mit der Beauftragung der sofortigen Leistungserbringung zu und bestätigt seine Kenntnis über den Verlust des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung.

§ 10 Vertraulichkeit und Diskretion

Der Auftragnehmer behandelt alle im Rahmen des Auftrags erlangten Informationen vertraulich. Einsätze werden diskret durchgeführt. Mitarbeiter erscheinen in neutraler Kleidung, Fahrzeuge sind nicht auffällig als Schädlingsbekämpfung gekennzeichnet.

§ 11 Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist – soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Essen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Februar 2026 · Kammerjägerei Böckle, Essen

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